Statuten

 

Statuten des Vereins Rolli- Mobil

 

Artikel 1: Name und Sitz

1. Unter dem Namen „Rolli- Mobil“ besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).

2. Der Sitz des Vereins befindet sich am Käsereistrasse 10, 3123 Belp.

 

Artikel 2: Zweck

Der Verein bezweckt, Rollstuhlfahrern und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen spontane und unabhängige Mobilität über längere Strecken zu ermöglichen.

Mit dem Rolli-Mobil bieten wir eine wichtige Unterstützung, damit auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität flexibel und frei unterwegs sein können.

Für eine Fahrt zu buchen, kann das Rolli- Mobil telefonisch kontaktiert werden. Dies ist gerade für ältere Menschen von Vorteil, da viele kein Internet haben oder sie schlecht damit umgehen können. Eine Fahrt mit dem Rolli- Mobil kann innert einer Stunde oder auch früher gebucht werden, dies gibt den Menschen mit Mobilitätseinschränkungen enorm viel Freiheit flexibel zu sein.

Shuttlebetrieb erzielt keinen gewinn mit dem Shutllte

Er verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.

Die Verodnung gilt nicht für Führer, die berufsmässige Personentransporte durchführen:

bei denen der Fahrpreis in anderen Leistungen eingerechnet ist und die Fahrstrecke nicht merh als 50 km beträgt.

 

Artikel 3: Mitgliedschaft

1. Der Verein besteht aus Aktivmitgliedern und Passivmitgliedern.

2. Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen.

3. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder.

4. Der Austritt eines Mitglieds erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand. Der Austritt kann jederzeit erfolgen.

5. Der Ausschluss eines Mitglieds kann durch den Vorstand beschlossen werden, wenn ein Mitglied den Interessen des Vereins zuwiderhandelt.

 

Artikel 4: Organe des Vereins

1. Die Generalversammlung

Die Organe des Vereins sind:

Roman Ruf, Pia Bader

2. Der Vorstand

3. Die Revisionsstelle

 

 

Artikel 5: Generalversammlung

1. Die ordentliche Generalversammlung findet einmal jährlich statt. Nächste GV 05.09.2025

2. Eine ausserordentliche Generalversammlung kann auf Beschluss des Vorstands oder auf Verlangen von mindestens einem Fünftel der Mitglieder einberufen werden.

3. Die Generalversammlung hat folgende Befugnisse:

Ausschluss von Mitgliedern und Bestimmungen von neuen Regularien

Genehmigung des Jahresberichts und der Jahresrechnung

Wahl und Abberufung des Vorstands

Änderung der Statuten

Auflösung des Vereins

4. Beschlüsse der Generalversammlung werden mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.

 

Artikel 6: Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Personen, darunter dem Präsidenten (Roman Ruf), dem Vizepräsidenten(Stefanie Bürgin) übernimmt auch die Aufgaben des Kassier und dem Sekretär.

2. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und vertritt diesen nach außen.

3. Der Vorstand wird von der Generalversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.

 

Artikel 7: Finanzen

 

1. Die Einnahmen des Vereins setzen sich zusammen aus:

Einnahmen /Ausgaben Sponsoring Gönner. Mitgliederbeiträgen 50.- Jährlich

Spenden und Zuwendungen, wird Nachgeführt

Erträgen aus Vereinsaktivitäten, wird Nachgeführt

2. Die Mitgliederbeiträge werden von der Generalversammlung festgelegt.

3. Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschließlich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

 

 

 

 

 

 

Artikel 8: Revision

Die Generalversammlung wählt eine Revisionsstelle, die die Buchführung des Vereins prüft und der Generalversammlung darüber Bericht erstattet

 

Artikel 9: Auflösung des Vereins

1. Die Auflösung des Vereins kann durch einen Beschluss der Generalversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder erfolgen.

2. Bei Auflösung des Vereins wird das verbleibende Vermögen einer gemeinnützigen Organisation zugeführt, die denselben oder einen ähnlichen Zweck verfolgt.

 

Artikel 10: Schlussbestimmungen

Diese Statuten treten mit ihrer Annahme durch die Gründungsversammlung in Kraft.

Per: 5.9.2024

 

 

 

Ort, Datum   Belp 5.9.2024

Präsident, Roman Ruf

Vizepräsidentin, Pia Bader